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Sehr geehrte Grundstückseigentümer,
der Baum war/ist Schattenspender, Staubinder, Lärmreduzierer , Sauerstoffspender, Grundstückswerterhöhend und er war eigentlich immer da. Bäume wachsen jedoch höher, leben länger und werden gewaltiger als irgendein anderes Lebewesen. Schittmaßnahmen zur Erhaltung der Verkehrs- sicherheit bei Bäumen unterliegen keiner Fäll-, und Schnittzeitbegrenzung, da Sie als Eigentümer ganzjährig für Schäden gegenüber Dritten haften. Bäume sollten daher regelmäßig von Baumpflegespezialisten kontrolliert werden.
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Zu unseren vielen privaten, gewerblichen und öffentlichen Auftraggebern (wie z.B. verschiedene Starßenbauämter) gehören u.a.:
- Grünflächenamt Dresden
- Rahmenzeitvertrag Baumpflege/-fällungen in öffentl. Grünanlagen, Schulen, Elbwiesen, Stadtwald
2002/2003, 2003/2004, 2004/2005
- Landestalsperrenverwaltung Sachsen
- vereinigte Weißeritz - Holzungsarbeiten, incl. Müllberäumung, 2000/2001
- Deutsche Bahn AG
- Brandenburg, SBA Strausberg SM Nassenheide
- Baumpflege/-fällungen von Straßenbäumen,
2001
- Stadt Nürnberg - Gartenbauamt
- Jahresvertrag Baumfällungen
2001/2002, 2002/2003
- Berliner Bäderbetriebe (Anstalt des öffentl. Rechts)
- Baumarbeiten (Verkehrssicherung) und Baumfällungen in 6 Berliner Bädern
- ESAG Dresden
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