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Dresdner Baumdienst
Anita Grau e.Kfr. 
Nordstraße 4
01796 Pirna

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Dresdner Baumdienst
Nordstraße 4
01796 Pirna
Tel.: 03501 585 0038

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• Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
• Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.


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FRAGEN AN DEN DATENSCHUTZBEAUFTRAGTEN:
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an uns.



Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Dresdner Baumdienst

Die Basis einer langdauernden Geschäftsbeziehung ist gute Zusammenarbeit, hierzu gehören gegenseitiger Respekt und Vertrauen. Erst in zweiter Linie bilden dann gesetzliche Bestimmungen den Rahmen des geschäftlichen Miteinanders.
Dennoch können wir es nicht vermeiden, an einigen Punkten abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen festzuhalten.

§1 Vertragsgrundlagen
Für die Übernahme von Baumpflege-, Baumsanierungs- und Baumfällarbeiten gelten, auch ohne schriftlichen Vertragsabschluss, in der nachstehenden Reihenfolge als verbindlich vereinbart:
Das Angebot, das Leistungsverzeichnis und diese Leistungsgrundlagen; die anerkannten Fachregeln der ZTV-Baumpflege sowie die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B und Teil C, sofern es sich um Bauleistungen handelt, ansonsten nach BGB.

§2 Angebote
2.1. Der Auftraggeber ist für die Vollständigkeit der Informationen, die er der Firma Dresdner Baumdienst vor der Erstellung des Kostenvoranschlages unaufgefordert zukommen lässt, verantwortlich und haftet für ihre Richtigkeit. 
Bei abweichenden Bedingungen, welche zu Verzögerung oder nicht Aufnahme der Arbeiten führt, behält sich die Firma Dresdner Baumdienst vor, Anfahrtskosten in Höhe 0,70 Euro/Km, sowie 30% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
2.2. Zu einem Vertragsabschluss kommt es, sobald der Auftraggeber die Firma Dresdner Baumdienst schriftlich (Post, Fax, E-Mail) mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt. 
Jedes Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen, beginnend mit dem darauf angeführten Datum.
Es gilt die am Tage der Abrechnung gesetzlich gültige Mehrwertsteuer. Angebotstexte, Zeichnungen und Bilder sind urheberechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung der Firma Dresdner Baumdienst anderweitig verwendet werden.
2.3. Im Angebot nicht enthalten sind die Kosten für das Entfernen von Hindernissen im Arbeitsbereich die sich verbotenerweise dort aufhalten, sowie die Kosten für Absperrungen und Beschilderungen und für Verkehrsleitmaßnahmen.
Kommen vereinbarte Materialien nicht zum Einsatz, müssen diese voll bezahlt werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist 
(z.B. Gurtsicherungssysteme).

§3 Ausführungsfristen
3.1. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder -zeiten sind nicht Vertragsbestandteil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3.2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
3.3. Aus Gründen der Unfallverhütung vermeiden wir arbeiten bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie extremer Hitze oder durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C. Das Vorliegen solcher Umstände berechtigt die Firma Dresdner Baumdienst zur vorübergehenden Einstellung der Arbeiten, solange die Umstände anhalten.
3.4. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine vierwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.
3.5. Bei Terminverzögerungen, die vom Auftraggeber verursacht wurden (z.B. verspätete Fertigstellung von Vorarbeiten), sind neue Termine für einen Ausführungsbeginn und Ausführungsfristen zu vereinbaren. Dem Auftragnehmer steht in diesem Falle das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.

§4 Ausführung und Abnahme
4.1. Vor Beginn der Ausführung der Arbeiten hat der Auftraggeber alle notwendigen und gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Der Auftraggeber haftet für alle Kosten, die der Firma Dresdner Baumdienst durch ein Fehlen nicht oder nicht vollständig eingeholter Genehmigungen oder Bewilligungen entstehen. Die Firma Dresdner Baumdienst ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit von Fällgenehmigungen und Bewilligungen zu überprüfen.
Der Auftraggeber stellt der Firma Dresdner Baumdienst für den Zeitraum der Leistungsdurchführung eine geeignete Zugangsmöglichkeit zum Arbeitsbereich unentgeltlich zur Verfügung.
4.2. Es werden keine Wundverschlussmittel verwendet.
Bei vom Auftraggeber ausdrücklich gewünschter Totholzentnahme im nicht vollständig belaubten Zustand, wird weder eine Garantie noch eine Gewährleistung für eine vollständige Entnahme des Totholzes übernommen.
Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Friedensplatz 4, 53111 Bonn), Stand 2017, die in unseren Geschäftsräumen eingesehen werden können.
4.3. Die Abnahme der Leistungen hat unmittelbar nach Ende der Durchführung zu erfolgen. Die Leistung gilt als vollständig abgenommen, wenn nach Bekanntgabe des Abschlusses der Arbeiten der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht, spätere Einsprüche können nicht berücksichtigt werden.
Erfolgt keine Abnahme, so gilt die Leistung nach dem Zugang der Fertigmeldung als abgenommen.

§5 Mehrarbeit
5.1. Soll mehr Arbeit geleistet werden, als im Auftrag beschrieben ist, bedarf es der ausdrücklichen und schriftlichen Auftragserweiterung des Auftraggebers sowie der Annahmeerklärung von der Firma Dresdner Baumdienst.
Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet. Wir weisen die Zusatzarbeit per Lohnarbeits-Nachweis schriftlich nach.
Es gelten die vor Auftragserweiterung vereinbarten Stundenlöhne.
5.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer. Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich dieser Formvorschrift selbst.

§6 Haftungsausschluss
6.1. Die Firma Dresdner Baumdienst haftet nur für von ihr grob fahrlässig verursachte Schäden sowie Schäden an Körper und Gesundheit.
6.2. Bagatellschäden (z.B. Dellen oder Spuren in einer Wiese, Sägemehl im Rasen, Schäden im Unterwuchs) werden ausdrücklich von der Haftung ausgeschlossen.
6.3. Für die vom Auftraggeber nicht geschaffene Baufreiheit übernimmt die Firma Dresdner Baumdienst keine Garantie (Pflanzen, Lampen, Kabel, etc.).

§7 Zahlungsvereinbarungen
7.1. Die Leistung wird nach entsprechendem Angebot abgerechnet, soweit die tatsächlich ausgeführte Leistung identisch ist mit der schriftlichen Auftragserteilung.
Bei anfallender Minder- oder Mehrleistung ist nach Aufmaß abzurechnen.
7.2. Die von der Firma Dresdner Baumdienst verrechneten Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, bei Barzahlungen werden 2% Skonto gewährt.
Bei Überschreitung dieser Frist muss der Auftraggeber bankübliche Zinsen, Mahngebühren und die der Firma Dresdner Baumdienst entstandenen Kosten zahlen.
7.3. Die Firma Dresdner Baumdienst behält sich vor, gemäß §632a BGB bzw. §16 (1) VOB/B vom Auftraggeber eine Abschlagszahlung in Höhe des Wertes der von ihm erbrachten und nach Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen.
Die erbrachten Leistungen werden durch eine Aufstellung nachgewiesen.
7.4. Nicht bezahlte Waren bleiben bis zur Bezahlung unser Eigentum.

§8 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Dresden.

§9 Datenschutz
Zur Abwicklung des Vertrags werden die erforderlichen personenbezogenen Daten durch die Firma Dresdner Baumdienst erhoben und verarbeitet. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages sowie zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Firma Dresdner Baumdienst vertraulich behandelt. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beachtet und eingehalten. Eine Löschung der Daten erfolgt nach Abschluss der Vertragsdurchführung und nach dem Ende eventueller weiterer gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

§10 Salvatorische Klausel
Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei Auftragserteilung als anerkannt. Änderungen am Inhalt sind nicht gestattet.




Begriffserklärungen nach Zentralen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) Baumpflege

- Kronenpflege
Sich reibende, kreuzende, artuntypisch wachsende, beschädigte, kranke und abgestorbene Äste und Zweige auf Astring abschneiden; bei totem Holz vorhandene Abschottung belassen.

- Totholzentfernung
Abgestorbene, kranke oder beschädigte Äste und Zweige entfernen

- Formschnitt
Der Zuwachs, welcher über die vorgegebene Form hinausgeht wird entfernt

- Kopfbaumschnitt
Die Triebe auf dem Kopf sind an der Basis flach und nur im Triebdurchmesser ohne Verletzung des Kopfes abzuschneiden

- Einkürzung (einzelne Äste, Teile der Krone, Krone)
Äste bis maximal Grobaststärke einkürzen bzw. entnehmen. Es ist auf Zugast/ Versorgungsast zu schneiden.

- Sofortmaßnahmen an geschädigten Baumkronen nach unvorhergesehenen Ereignissen
Äste, Kronenteile oder die gesamte Krone sind entsprechend den Erfordernissen der Verkehrssicherheit einzukürzen.

- Kronensicherung
Einbau von Kronensicherungssytemen als dynamische oder statische Verbindung, einschließlich Dokumentation, zur Ruhigstellung und zur Sicherung von statisch überbeanspruchten Kronenteilen.

- Baumfällung
Unter Schonung seiner angrenzenden Umgebung stückweises Absetzen mit einer Hubarbeitsbühne und /oder seilunterstützender Klettertechnik oder Fällen freifallend ohne Behinderung durch angrenzende Objekte in der Umgebung.

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